Sturmschäden am Dach beseitigen
Sturmschäden und die Folgen - mit Hartmann-Dacheindeckungen aus Niestetal sturmsicher durch den Herbst.
Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass Stürme häufiger und heftiger auftreten und die Zahl der Sturmschäden an Dächern und Gebäuden drastisch zugenommen hat. Herabfallende Teile stürzen auf parkende Autos oder verletzen im schlimmsten Fall Personen. Daher lohnt es sich, Ihr Dach schon im Vorfeld sturmsicher zu machen, damit es dem nächsten Sturmtief bestens standhält.
Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Wie macht man ein Dach sturmsicher?
Gerade auf der dem Wind abgewandten Seite entwickelt sich der Windsog, der je nach Intensität Dachziegel und Dachsteine losreißen kann. Zur Windsogsicherung werden Dachziegel und Dachsteine mit Sturmklammern versehen, die entweder eingehängt oder in die Traglattung eingeschlagen wird. Auf diese Weise wird Ihr Dach auch in exponierten Lagen und windstarken Regionen sturmsicher.
Welche Dächer sind bei Sturm besonders gefährdet?
Bei Dächern von Gebäuden in sehr windstarken Regionen, z. B. auf den Nordseeinseln oder in exponierter Lage, sollte auf Sturmsicherung besonders viel Wert gelegt werden. Auch mehrgeschossige Gebäude über 25 m und Gebäude in Höhenlagen sind bei Sturm besonders gefährdet.
Verkehrssicherungspflicht
Was viele nicht wissen: Für Immobilienbesitzer gilt die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Gefahrenquellen zu vermeiden sind, damit Dritte nicht durch ihre Immobilie geschädigt werden.
Kommen Immobilienbesitzer ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach, haften sie u. U. für den Schaden, auch wenn sie versichert sind.
Tipp: Es ist daher ratsam, Ihr Dach regelmäßig vom Fachmann warten zu lassen und auf lose Dachziegel o. ä. prüfen zu lassen.
Wenn Sie nach einem Sturm einen Sturmschaden an Ihrem Dach registriert haben, kontaktieren Sie uns. Ihr Team von Hartmann-Dacheindeckungen beseitigt den Schaden fachgerecht und zügig, damit Folgeschäden vermieden werden können.
Ein weiterer Faktor im Hinblick auf Sturmschäden ist die Dachform. Während Steildächer Stürmen besser trotzen, sind Flachdächer anfälliger gegen Sturmschäden.
In diesem Artikel:
Sind Sturmklammern Pflicht?
Der Gesetzgeber und der ZVDH (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks) haben 2011 die zu erwartenden Windbelastungen für jede Region im Bundesgebiet neu definiert und die DIN-Vorschriften sowie das Regelwerk des ZVDH darauf ausgerichtet, dass Dächer mit Dachziegel- oder Dachsteindeckung durch Sturmklammern gegen Windsog gesichert werden müssen.
Darüber hinaus müssen die Dachränder in Bereiche eingeteilt werden und Berechnungen durchgeführt werden. Gebäude in exponierter Lage, Gebäude mit einer Höhe über 25 m oder Hallendächer müssen zwingend von einem Fachplaner ausgearbeitet werden.
Bei Bestandsgebäuden sind Sturmklammern nicht verpflichtend, sollten aus Sicherheitsgründen aber nachgerüstet werden.
Was tun, wenn der Sturm das Dach abdeckt?
Im Schadensfall sollte schnell gehandelt werden. Rufen Sie uns, Ihren Dachdecker, an, damit schnellstens die nötigen Maßnahmen ergriffen werden und es nicht zu noch teureren Folgeschäden kommt.
Um den Sturmschaden bei der Versicherung geltend machen zu können, müssen Sie den Schaden nachweisen können. Machen Sie Fotos, die den Schaden dokumentieren. Heben Sie herabgefallene Dachmaterialien als Beweismittel auf.
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
Für Sturmschäden am Dach und am restlichen Gebäude kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Allerdings zahlen viele Versicherer erst ab Windstärke 8.
Schäden am Inventar, die z. B. durch ein schadhaftes Dach entstanden sind, kann man bei der Hausratversicherung geltend machen.
Einige Versicherer setzen regelmäßige Dachwartungen voraus, die den ordnungsgemäßen Zustand des Daches bescheinigen. Das gilt vor allem für sturmgefährdete Regionen.
Lassen Sie Ihr Dach daher regelmäßig warten!