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Sturm­schäden am Dach beseitigen

Sturm­schäden und die Folgen - mit Hartmann-Dacheindeckungen aus Niestetal sturm­sicher durch den Herbst.

Eine große schützende Hand schwebt über einem Einfamilienhaus mit dunklem Dach vor stürmischem Himmel.

Die letzten Jahr­zehn­te ha­ben ge­zeigt, dass Stürme häu­fi­ger und hef­tiger auf­tre­ten und die Zahl der Sturm­schä­den an Dächern und Ge­bäu­den dras­tisch zu­ge­nom­men hat. Her­ab­fal­len­de Tei­le stür­zen auf par­ken­de Autos oder ver­let­zen im schlimm­sten Fall Per­so­nen. Daher lohnt es sich, Ihr Dach schon im Vor­feld sturm­sicher zu machen, da­mit es dem nächs­ten Sturm­tief bestens stand­hält.

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Wie wird ein Dach sturm­sicher?

Gerade auf der dem Wind ab­ge­wand­ten Seite ent­wickelt sich der Wind­sog, der je nach Inten­sität Dach­ziegel und Dach­steine los­reißen kann. Zur Wind­sog­siche­rung werden Dach­ziegel und Dach­steine mit Sturm­klammern ver­sehen, die ent­weder einge­hängt oder in die Trag­lat­tung ein­ge­schlagen wird. Auf diese Weise wird Ihr Dach auch in expo­nierten Lagen und wind­starken Regionen sturmsicher.

Welche Dächer sind bei Sturm besonders ge­fähr­det?

Bei Dächern von Gebäu­den in sehr wind­starken Regio­nen, z. B. auf den Nordsee­inseln oder in expo­nierter Lage sollte auf Sturm­siche­rung besonders viel Wert gelegt werden. Auch mehr­ge­schossige Gebäude über 25 m und Gebäude in Höhen­lagen sind bei Sturm besonders gefährdet.

Ein weiterer Faktor im Hin­blick auf Sturm­schäden ist die Dach­form. Während Steil­dächer Stürmen besser trotzen, sind Flach­dächer an­fälliger gegen Sturm­schäden.

Verkehrs­siche­rungs­pflicht

Was viele nicht wissen: Für Immobilien­besitzer gilt die so genannte Verkehrs­siche­rungs­pflicht. Diese besagt, dass Gefah­ren­quellen zu ver­meiden sind, damit Dritte nicht durch ihre Immo­bilie geschä­digt werden.

Was viele nicht wissen: Für Immo­bilien­besitzer gilt die so genannte Verkehrs­siche­rungs­pflicht. Diese besagt, dass Ge­fahren­quellen zu ver­meiden sind, damit Dritte nicht durch ihre Immo­bilie geschädigt werden.

Kommen Immo­bilien­besitzer ihrer Sorg­falts­pflicht nicht nach, haften sie u. U. für den Schaden, auch wenn sie versichert sind.

Tipp: Es ist daher ratsam, Ihr Dach regel­mäßig vom Fach­mann warten zu lassen und auf lose Dach­ziegel o. ä. prüfen zu lassen.

Wenn Sie nach einem Sturm einen Sturm­schaden an Ihrem Dach regis­triert haben, kontak­tieren Sie uns. Ihr Team von Hartmann-Dacheindeckungen beseitigt den Schaden fach­ge­recht und zügig, damit Folge­schäden vermieden werden können.


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Sind Sturm­klammern Pflicht?

Der Gesetz­geber und der ZVDH (Zentral­ver­band des Deutschen Dach­decker­hand­werks) haben 2011 die zu erwar­ten­den Wind­be­las­tungen für jede Region im Bundes­gebiet neu definiert und die DIN-Vor­schrif­ten sowie das Regel­werk des ZVDH darauf aus­ge­richtet, dass Dächer mit Dach­ziegel- oder Dach­stein­deckung durch Sturm­klammern gegen Windsog gesichert werden müssen.

Darüber hinaus müssen die Dach­ränder in Bereiche ein­ge­teilt werden und Berech­nungen durch­ge­führt werden. Gebäude in expo­nierter Lage, Gebäude mit einer Höhe über 25 m oder Hallen­dächer müssen zwingend von einem Fach­planer aus­ge­ar­beitet werden.

Bei Bestands­ge­bäuden sind Sturm­klammern nicht verpflich­tend, sollten aus Sicher­heits­gründen aber nach­ge­rüstet werden.

Sturmklammer aus Metall mit Schraube zur Windsogsicherung von Dachziegeln, Detailansicht auf weißem Hintergrund.

Was tun, wenn der Sturm das Dach abdeckt?

Im Schadens­fall sollte schnell gehandelt werden. Rufen Sie uns, Ihren Dach­decker, an, damit schnellstens die nötigen Maß­nahmen er­griffen werden und es nicht zu noch teu­re­ren Folge­schäden kommt.

Um den Sturm­schaden bei der Ver­siche­rung geltend machen zu können, müssen Sie den Schaden nach­weisen können. Machen Sie Fotos, die den Schaden doku­men­tieren. Heben Sie herab­ge­fallene Dach­materia­lien als Beweis­mittel auf.

Mann mit nachdenklichem Blick und weißem Hemd, Hand am Kinn, vor weißem Hintergrund.

Welche Versiche­rung zahlt bei Sturm­schäden?

Für Sturm­schäden am Dach und am rest­lichen Gebäude kommt die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung auf. Aller­dings zahlen viele Ver­sicherer erst ab Wind­stärke 8.

Schäden am Inventar, die z. B. durch ein schad­haftes Dach ent­standen sind, kann man bei der Haus­rat­ver­siche­rung geltend machen.

Einige Versicherer setzen regel­mäßige Dach­war­tungen voraus, die den ordnungs­ge­mäßen Zustand des Daches beschei­nigen. Das gilt vor allem für sturm­ge­fähr­dete Regionen.

Lassen Sie Ihr Dach daher regel­mäßig warten!

Hand steckt eine Münze in ein weißes Sparschwein, Symbol für Sparen oder Versicherungsschutz bei Sturmschäden.

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Als Fachunternehmen sind wir rund um Niestetal für Sie da. Wir beraten Sie gerne.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Building GmbH & Co. KG

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